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Mindestlohn 2026: €14,71 pro Stunde

Verdienst du weniger? Dein Arbeitgeber zahlt ILLEGAL zu wenig

Was ist der Mindestlohn in den Niederlanden?

Der gesetzliche Mindestlohn in den Niederlanden (2026) beträgt:

  • €14,71 pro Stunde für Arbeitnehmer ab 21 Jahren
  • €11,77 pro Stunde für 20-Jährige (80%)
  • €8,83 pro Stunde für 19-Jährige (60%)
  • €7,36 pro Stunde für 18-Jährige (50%)

Achtung!

Wenn dein Arbeitgeber dir WENIGER als den Mindestlohn zahlt, ist das illegal. Du hast Anspruch auf Nachzahlung für ALLE versäumten Stunden + möglicherweise eine Geldstrafe für deinen Arbeitgeber.

Wie berechnet man den Mindestlohn pro Monat?

Bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche) verdienst du mindestens:

  • €14,71 × 40 Stunden = €588,40 pro Woche
  • €588,40 × 4,33 Wochen = €2.547,82 pro Monat

Arbeitest du Teilzeit? Multipliziere deine Stunden mit €14,71, um deinen Mindestlohn zu berechnen.

Was tun, wenn du zu wenig bezahlt wirst?

  1. Beweise sammeln: Notiere alle deine gearbeiteten Stunden und erhaltenen Löhne
  2. Arbeitgeber ansprechen: Fordere Nachzahlung (vorzugsweise schriftlich)
  3. Hilfe holen, wenn der Arbeitgeber ablehnt:
    • Rufe die Arbeitsinspektion SZW an: 0800-5151 (kostenlos)
    • Rechtshilfe: 0900-8020
    • Gewerkschaft FNV: fnv.nl

Häufig gestellte Fragen zum Mindestlohn

Darf mein Arbeitgeber Abzüge für Unterkunft vornehmen?

Ja, ABER maximal 25% deines Mindestlohns. Wenn du €14,71/Stunde verdienst und 40 Stunden arbeitest, darf dein Arbeitgeber maximal €637 pro Monat für Miete abziehen. Zahlst du mehr? Das ist illegal.

Gilt der Mindestlohn auch für Selbständige?

Nein, der Mindestlohn gilt nur für Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag. Aber wenn du als "Selbständiger" arbeitest, während du tatsächlich ein Arbeitnehmer bist (Scheinselbständigkeit), hast du DOCH Anspruch auf Mindestlohn.

Muss mein Arbeitgeber Urlaubsgeld zusätzlich zum Mindestlohn zahlen?

Ja! Du hast Anspruch auf mindestens 8% Urlaubsgeld zusätzlich zu deinem Gehalt. Dies wird normalerweise einmal im Jahr ausgezahlt (oft im Mai).

Was ist, wenn ich keine Gehaltsabrechnung erhalte?

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gehaltsabrechnung zu geben. Erhältst du keine? Dann kannst du nicht überprüfen, ob du den richtigen Lohn erhältst. Dies ist ein Zeichen möglicher Ausbeutung. Melde dies der Arbeitsinspektion SZW.

Zusätzliche Rechte

Neben dem Mindestlohn hast du auch Anspruch auf:

  • Mindestens 4× deine Arbeitswoche an Urlaubstagen pro Jahr (20 Tage bei Vollzeit)
  • Fortzahlung bei Krankheit (mindestens 70% deines Lohns, 2 Jahre lang)
  • Schriftlicher Arbeitsvertrag (Pflicht!)
  • Sichere Arbeitsbedingungen

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  • Mietrechner - Prüfe, ob deine Miete zu hoch ist
  • Kein Vertrag - Was sind deine Rechte?
  • Kündigung während Krankheit - Ist das erlaubt?

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