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Kündigung Während Krankheit? VERBOTEN!

Du KANNST NICHT während Krankheit gekündigt werden (erste 2 Jahre)

Darf dein Arbeitgeber dich während Krankheit kündigen?

NEIN! In den Niederlanden gilt ein Kündigungsverbot während Krankheit. Dein Arbeitgeber KANN dich NICHT während der ersten 2 Jahre Krankheit kündigen.

Kündigung während Krankheit = ILLEGAL

Wurdest du während Krankheit gekündigt? Diese Kündigung ist nichtig (ungültig). Du kannst deinen Job zurückbekommen oder Schadensersatz fordern!

Was sind deine Rechte während Krankheit?

  • Lohnfortzahlung: Mindestens 70% deines Gehalts für 2 Jahre
  • Keine Kündigungsmöglichkeit während der ersten 2 Jahre Krankheit
  • Wiedereingliederung: Dein Arbeitgeber muss dir helfen zu genesen und zur Arbeit zurückzukehren
  • Betriebsarzt: Du hast Anspruch auf medizinische Betreuung

Was tun bei illegaler Kündigung während Krankheit?

  1. Protest
    • Teile sofort mit, dass du nicht einverstanden bist (schriftlich!)
  2. Krankmeldung
    • Melde deine Krankheit weiterhin bei deinem Arbeitgeber
  3. Rechtshilfe
    • Rechtshilfebüro: 0900-8020
    • FNV Rechtshilfe: fnv.nl
    • Anwalt für Arbeitsrecht
  4. Gehe vor Gericht
    • Du kannst deine Kündigung für nichtig erklären lassen oder Schadensersatz fordern

Wichtig: Du hast nur begrenzt Zeit zum Handeln. Tue dies sofort!

Ausnahmen vom Kündigungsverbot

In sehr seltenen Fällen darf ein Arbeitgeber während Krankheit kündigen:

  • Bei Insolvenz des Unternehmens
  • Wenn du mit der Kündigung einverstanden bist (freiwillig)
  • Bei schwerer Pflichtverletzung (nicht krankheitsbedingt)
  • Nach 2 Jahren Krankheit (unter strengen Bedingungen)

Wiedereingliederungspflichten des Arbeitgebers

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir bei der Rückkehr zur Arbeit zu helfen. Das bedeutet: angepasste Arbeit anbieten, medizinische Betreuung organisieren und einen Wiedereingliederungsplan mit konkreten Zielen und Maßnahmen erstellen.

Rolle des Betriebsarztes

Der Betriebsarzt spielt eine wichtige Rolle während deiner Krankheit:

  • Du hast Anspruch auf regelmäßige Gespräche mit dem Betriebsarzt
  • Der Betriebsarzt berät über deine Arbeitswiederaufnahme
  • Du kannst jederzeit eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einholen
  • Der Betriebsarzt darf deine medizinischen Informationen nicht ohne Erlaubnis mit deinem Arbeitgeber teilen

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